Ein Businessplan ist zwingend notwendig
Ohne die zündende Geschäftsidee läuft bei der Existenzgründung nichts. Bildet sie doch die Grundlage für den Businessplan und damit für die Selbstständigkeit. Darauf aufbauend sollte man sich bei der Erstellung des Businessplans über die Rechtsform seines Unternehmens - z. B. eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Gedanken machen. Diese Wahl hat immerhin weitreichende rechtliche und steuerrechtliche Folgen.
Auch ein Gesellschaftsvertrag sollte erstellt werden. Das gilt vor allem dann, wenn man das Start-up nicht alleine, sondern mit weiteren Personen gründet oder Investoren einbezieht. Damit ist im Falle späterer Streitigkeiten gesichert, welche Rechte und Pflichten jeden treffen. Außerdem sollte man sich bereits jetzt Gedanken über eine Marketingstrategie und die Finanzierung machen, denn wenn der Investitionsplan weder Hand noch Fuß hat, wird man wohl keinen Kredit bekommen. Daneben gibt es aber auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten, wie etwa den Gründungszuschuss oder den ERP-Gründerkredit.Somit spielen in der Planungsphase vor allem die Geschäftsidee und der Businessplan eine große Rolle, aber auch die Marktanalyse - z. B. „Wer ist mein Mitbewerber?" - sowie die Finanzierung.
Der „Formalitäten-Dschungel"
Der erste Schritt der Firmengründung ist geschafft, doch schon wartet die nächste Hürde. So sollte der Start-up-Gründer verschiedene Versicherungen abschließen, wie z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Elementar-Betriebsunterbrechungsversicherung oder Sachversicherung. Daneben führt in der Regel auch ein Gang an bestimmten Behörden nicht vorbei, wie z. B. dem Finanzamt, dem Gewerbeamt oder der Agentur für Arbeit. Aber auch mit der IHK (Industrie- und Handelskammer), seiner Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft sollte man sich im Falle der Existenzgründung in Verbindung setzen. Ferner sollte man bereits jetzt Erstanschaffungen - z. B. die Büroausstattung oder Maschinen - tätigen, um einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit zu gewährleisten. Nun ist auch der richtige Zeitpunkt für z. B. den Abschluss diverser Software-Entwicklungsverträge, den Aufbau einer Internetpräsenz oder der eventuellen Anmeldung von einer Marke oder von einem Patent.
Der Praxistest
Egal, welche Geschäftsidee man hatte, man sollte sich AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zulegen und zuvor juristisch geprüfte Verträge für den Fall eines Vertragsabschlusses parat haben. Außerdem ist es wichtig, für sich und sein Produkt zu werben und für seine potenziellen Kunden gut erreichbar zu sein. Des Weiteren sollte ein Existenzgründer stets die steuerlichen Auswirkungen beachten. So muss unter Umständen nicht nur Einkommensteuer, sondern z. B. auch Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und - je nach Rechtsform des Unternehmens - auch Körperschaftsteuer gezahlt werden. Außerdem muss sich der Gründer eines Start-ups auch mit dem Rechnungswesen - also beispielsweise der Buchhaltung oder dem Forderungsmanagement - auseinandersetzen.
Wichtiges zum „Schluss"
Wer das Unternehmen wieder verlassen möchte, sollte mit seinen Partnern gewisse Haftungsbeschränkungen oder Vertraulichkeitsregelungen vereinbaren. Außerdem muss etwa geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Veräußerer noch im Unternehmen tätig wird.
(VOI)
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