Rechtsgebiete
Erbrecht und Nachlassfragen
Für jeden von uns kommt der Tag, an dem wir uns wünschten, „unser Haus bestellt zu haben“. Da wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung zukommen lassen möchten, haben wir einen besonderen Schwerpunkt bei Aus- und Fortbildung unserer Anwälte auf erbrechtliche Kompetenz gelegt.
Unsere Klienten vertrauen uns bei der Gestaltung und Verbesserung ihres wirtschaftlichen Handelns zu Lebzeiten. Sie möchten uns auch bei den Regelungen ihres Nachlasses an ihrer Seite haben. Dazu gehört u. U. auch die Vorbereitung und die Durchführung von Regelungen zur Unternehmensnachfolge.
Flankierend übernehmen wir das Amt des Testamentsvollstreckers, des Nachlasspflegers und die des Nachlassverwalters. In vielen Fällen wurden wir von Amtsgerichten auch schon zu Nachlassinsolvenzverwaltern bestellt. Vertrauen Sie uns: die treuhänderische Verwahrung und Verwaltung kleiner und großer Vermögen hat eine lange Tradition bei uns!
Konnten wir nicht im Vorfeld einer Erbschaft für klare und vernünftige Lösungen sorgen, dann helfen wir Ihnen natürlich auch bei der Bewältigung aller erbrechtlichen Fragen nach Eintritt einer Erbschaft.